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Donnerstag, 10. Juli 14

Alle unter einem Dach

Der Schulelternrat der Oberschule nutzt die gleichen Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung an der Gestaltung des Schulalltags, wie die Elternräte der Grundschule und des Gymnasiums. Alle Rechte sind in der Schulgremienordnung, unter dem §§ 1, 33 Grundsätze der Mitwirkung und Schulelternrat festgeschrieben und können durch jeden Interessierten nachgelesen werden.

Schulgremienordnung 2013.pdf

Das Anliegen der Klassenvertreter sich „einzumischen“, um das volle Potenzial der Schule auszuschöpfen, unterscheidet sich nicht von denen der andern Vertreter der Schulen. Alle haben das gleiche Ziel: Schaffung bester Bedingungen für die Wissensvermittlung, Entwicklung der Persönlichkeiten der Schüler, Diskussionskultur und das Ganze in einer tollen Atmosphäre, wo jeder Schüler seinen Glauben leben darf. Die Quintessenz der Arbeit aller Klassenvertreter beinhaltet die volle Unterstützung der Schule bei der Lösung und Bearbeitung ihrer komplexen Aufgaben, d.h. Unterstützung bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Alleinstellungsmerkmal

Was machen nun die Klassenvertreter der Oberschule anders als ihre Mitstreiter der anderen Schulen?

Nichts, denn die zu lösenden Probleme, Aufgaben und Herausforderungen sind im Schulbetrieb die Gleichen. Doch etwas ist schon anders, bezogen auf die weitere Entwicklung, d.h. der Bildungsweg der Oberschüler unterscheidet sich gegenüber denen des Gymnasiums. Es ist unstrittig, dass Gymnasiasten primär ein Studium nach dem Abitur anstreben, wobei die Schüler der Oberschule sich eher einer Ausbildung zuwenden und ein Studium als duale Möglichkeit in Erwägung ziehen. Hier besteht seitens der Klassenvertreter Handlungsbedarf, Lehrer und Schüler zu unterstützen in Form von Orientierungsprogrammen für Berufseinsteiger oder bei der Beratung über die dualen Möglichkeiten eines Studiums nach der Lehrausbildung.

Informieren sie sich weiter auf unseren Seiten – Die Arbeit des Schulelternrates der Oberschule