Der Unterricht bringt Gelehrte hervor, die liebende Zuwendung Weise.
(Hl. Bernhard von Clairvaux)

Liebe Eltern,

Sie und ihre Kinder haben das Bernhardinum als Schule gewählt. Wir grüßen Sie herzlich und möchten Sie zur Teilnahme am Schulleben einladen.

Von Ihnen als Eltern wünschen wir uns Unterstützungsbereitschaft, einen offenen und konstruktiven Austausch sowie ein wertschätzendes Miteinander. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter, welche Ansprechpartner für die Klassenleitungen,Tutoren sowie die Eltern und auch Schülerinnen und Schüler der Klassen sind.

Elternbeteiligung findet in vielen Bereichen des Schullebens statt:

Bei den Elternabenden in den Klassen, der Begleitung und Unterstützung von Wandertagen, Exkursionen, den Tagen der Politischen Bildung, dem Musikjahresprojekt, dem Sommerfest , der Mitarbeit im Förderverein und beim Hofputz bringen sich Eltern vielfach ein. Dieses ehrenamtliche Engagement macht Vieles erst möglich, ist sehr wichtig und verdient ein großes DANKE.

Ein entscheidender Punkt der Elternmitwirkung ist aber auch das Einbringen von Elterninteressen bei organisatorischen und inhaltlichen Schwerpunkten im Schulalltag. Die Schulleitung ist hier ein wichtiger Ansprechpartner, der Schulelternrat als Mitwirkungsgremium die Plattform für klassenübergreifende Themenpunkte.

Auszüge aus der Schulgremienordnung des Erzbistum Berlin:

33 Schulelternrat

1) Aufgabe des Schulelternrats ist die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und dem Erzbistum.

(2) Der Schulelternrat berät und entscheidet die Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Eltern betreffen. Er kann die Schule betreffende Angelegenheiten erörtern und Vorschläge unterbreiten, insbesondere

  • zur Ausgestaltung des Schulprofils,
  • zu Planung und Gestaltung des Unterrichts,
  • zu Angelegenheiten der Schulseelsorge,
  • zur Schulorganisation und
  • zu Planung, Gestaltung und Finanzierung von Festen, Feiern und sonstigen Schulveranstaltungen.

(3) Der Schulelternrat hat gegenüber dem Schulleiter ein Auskunfts-und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Konferenzen, die für die Bildungs-und Erziehungsarbeit der Schule von grundlegender Bedeutung sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die gewählten Mitglieder des Vorsitzes Elternrat Gymnasium für das Schuljahr 2023/24 sind:

Helen Jaworski
Mikolaj Gontarek

Bei Fragen und Anliegen sprechen Sie bitte ihre gewählten Elternvertretungen und auch uns gerne an.

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Wir wünschen Ihnen Gottes guten Segen, Liebe, Zeit und Freude beim „Elternsein“ in der Begleitung Ihrer heranwachsenden Kinder und bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen.

Herzliche Grüße!

Ihr Elternrat des Gymnasium

 

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